Ausgeschlossen sind Unternehmen, die in Großkraftwerke investieren oder Waffen, Militärgüter, umweltschädliche Produkte und Technologien produzieren oder damit handeln. Nicht aufgenommen werden ebenfalls Unternehmen, die Umweltauflagen nicht einhalten oder sozial unverträglich wirtschaften.
Alle in den UBAI Deutschland aufgenommenen Unternehmen müssen den ethisch-ökologischen Kriterien genügen, die für die gesamte Geschäftstätigkeit der UmweltBank als Maßstab gelten. Diesen Ansprüchen werden zum Beispiel Unternehmen gerecht, die ausschließlich auf dem Geschäftsfeld der regenerativen Energiegewinnung tätig sind. Branchenspezifisch dominieren im UBAI die Wind- und die Solarbranche.